Fachbereich Innerer Service
Büroleitender Beamter




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Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine Generalvollmacht für Behördenangelegenheiten ist ausreichend.
Die Anforderung von Briefwahlunterlagen über das Internet ist jetzt leider nicht mehr möglich.
Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
- Postlaufzeit zum Wahlamt für den Antrag,
- die dortige Bearbeitungsdauer,
- Postlaufzeit zur oder zum Wahlberechtigten,
- die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel, benötigt und schließlich
- der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich.
Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache im Wahlamt.
Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?
In diesen Fällen wird empfohlen, direkten Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst selbst abzuholen oder abholen zu lassen.
Wegen der Bearbeitungs- und Postlaufzeit wird die Möglichkeit, die Briefwahl über das Internet (diese Homepage) zu beantragen, nur bis Mittwoch, den 3. Mai 2017, 13.00 Uhr angeboten.
Grund: Es wäre nahezu unrealistisch, die Unterlagen von später gestellten Anträgen noch rechtzeitig zuzustellen.
Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens bei der zuständigen Auszählungsstelle sein?
Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen nicht an der Auszählung teil. Je näher der Wahltag rückt, desto mehr Aufmerksamkeit müssen Sie daher dem Transport widmen.
Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten zu empfehlen.