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Bürgerstiftung Rellingen
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12.04.2018
Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Rellingen über das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für die Grundstücke „Hauptstraße 55 bis 73" und „Hauptstraße 80 / Tangstedter Chaussee 1 -3"
Den vollständigen Satzungstext finden Sie hier: Vorkaufsrechtsatzung Hauptstr. / Tangsteder Chaussee