4. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Hol. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetztes vom 14.03.2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017 S. 140) und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. 2005 S.27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2017 (GVOBl. 2017 S. 269) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.09.2017 folgender 4. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen:
§ 1
Die zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren anliegende Gebührentabelle ist geändert worden. Die Änderung der Gebührentabelle ist als Anlage diesem Nachtrag beigefügt.
§ 2
Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Rellingen, den 12.10.2017
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez.
Marc Trampe