8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.06.2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen erlassen:
§ 1
Änderung des § 7 – Ständige Ausschüsse
In § 7 Absatz 1 b) Finanzausschuss wird folgendes Aufgabengebiet ergänzt:
Aufgaben des Brandschutzes
In § 7 Absatz 1 f) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt wird folgendes Aufgabengebiet gestrichen:
Aufgaben des Brandschutzes
§ 2
Neufassung des § 11 – Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 11 wird wie folgt gefasst:
§ 11 Verarbeitung personenbezogener Daten
(zu beachten: Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz)
(1) Namen, Anschrift, Funktion, Fraktionszugehörigkeit und Tätigkeitsdauer der Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der sonstigen Ausschussmitglieder werden von der Gemeinde zu allen mit der Ausübung des Mandats verbundenen Zwecken verarbeitet. Die Daten nach Satz 1 werden auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu archivarischen Zwecken weiter verarbeitet.
(2) Darüber hinaus verarbeitet die Gemeinde Anschrift und Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.
(3) Für den Zweck, Gratulationen auszusprechen, kann die Gemeinde auch das Geburtsdatum der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen verarbeiten, soweit dafür die Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Daten von ehrenamtlich Tätigen.
(5) Die Daten nach Absatz 1 Satz 1 werden durch die Gemeinde in geeigneter Weise veröffentlicht, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Daten nach § 32 Absatz 4 Gemeindeordnung.
§ 3
Änderung des § 14 Absatz 4
In § 14 Veröffentlichungen wird Absatz 4 wie folgt gefasst:
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Pinneberger Tageblatt bekannt gemacht. Der Inhalt wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt.
§ 4
Inkrafttreten
Die 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 28.06.2018 erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Rellingen, den 02.07.2018
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Trampe
Marc Trampe