Der Kinderreisepass wird abgeschafft
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Im Juli 2023 wurde bereits vom Bundestag die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Nun stimmte er auch Bundesrat der Änderung im Passrecht zu. So können ab Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig.
Ab dem kommenden Jahr können im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau dann nur noch der elektronische Personalausweis (22,80 Euro) oder der elektronische Reisepass (37,50 Euro) für Kinder beantragt werden. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Es ist eine Beantragungszeit von vier Wochen einzuplanen.
Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses müssen folgende Dinge mitgebracht werden:
- Geburtsurkunde vom Kind im Original mit aktueller Namensführung
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils (Vordruck)
- Personalausweise oder Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
- ein aktuelles, biometrisches Foto nach den neuen Foto-Richtlinien
- Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
- den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden).
- Zur Antragstellung muss ein sorgeberechtigtes Elternteil mit anwesend sein
- Das Kind, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne im Bürgerbüro telefonisch unter 04101/564-144.