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Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung

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Gültig ab dem 08. März 2021

Die Landesregierung hat am Sonnabend die neue Corona-Verordnung beschlossen, die ab Montag den 08. März 2021 in Kraft tritt. In der Verordnung sind unter Anderem die angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt.

Gegenüber den bisher geltenden Einschränkungen bringt die Verordnung folgende Veränderungen:

  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen von 2 Haushalten mit max. 5 Personen sind wieder zulässig. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. 
  • Der Einzelhandel darf wieder öffnen (pro Kunde je 10 qm).
  • Kosmetik- und Massagestudios u.a dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. 
  • Auch Büchereien dürfen wieder öffnen (über die Öffnung der Rellinger Büchereien informieren wir gesondert). 
  • Sport kann im Freien kontaktfrei mit bis zu 10 Personen betrieben werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen unter Anleitung eines Trainers in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. In Innenräumen bleibt Sport weiterhin allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen oder Hallen können auch mehr Personen Sport treiben, sofern für jede Person eine Fläche von mindestens 80 Quadratmetern bereitsteht.
  • Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten den Betrieb wieder aufnehmen. 
  • Musikschulen können wieder Einzelunterricht anbieten. 
  • Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainer*in) können stattfinden.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe: Diese dürfen künftig wieder mit bis zu 10 Teilnehmenden in einer festen Gruppe als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.
  • In Pflegeheimen dürfen die Gemeinschaftsräume wieder für Gruppenangebote genutzt werden. 

Den beschlossenen Verordnungstext finden Sie hier.

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