Änderung der KFZ-Versicherung von ukrainischen Geflüchteten ab 01. Juni 2022
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Bis zum 31. Mai 2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative alle Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Die Initiative endet jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach den oben beschriebenen Kriterien nachweisen kann. Dies schließt (spätestens) ab dem 1. Juni 2022 auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.
Sollte ein Fahrzeug ab dem 1. Juni 2022 ohne vorgeschriebene Kfz.-Haftpflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum gebraucht werden, begründet dies den Verdacht einer Straftat nach § 9 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG).
Bitte weisen Sie alle Geflüchteten dringend darauf hin, dass sie umgehend eine deutsche Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abschließen müssen und auch den Versicherungsnachweis im Auto mit sich führen müssen.
Vielen Dank für die Unterstützung.