Aktueller Hinweis zur Corona-Schutz-Impfung
Richtigstellung
In unserer Veröffentlichung vom 13.01.2021 „Coronavirus: Informationen der Landesregierung und der EU zum Impfen“ wird im vorletzten Absatz dargestellt, dass es für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein möglich sein wird, sich in Hamburg impfen zu lassen.
Dies ist leider aktuell nicht möglich. Richtig ist (Stand 05.02.2021) vielmehr:
Grundsätzlich gilt bei der Berechtigung zu einer Corona-Schutzimpfung das Wohnortprinzip. Das heißt, dass sich nur Personen in einem Bundesland impfen lassen können, die mit erstem Wohnort dort gemeldet sind. In Hamburg können demnach nur Personen die Schutzimpfung erhalten, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Es gibt wenige spezielle Ausnahmen für Personen, die in Hamburg arbeiten und zu der berechtigten Personengruppe zählen, die eine Impfung erhalten (beispielsweise Intensivpflegekräfte). Diese erhalten alle nötigen Informationen und die benötigte Impfberechtigung durch ihren Arbeitgeber.
Alle anderen Schleswig-Holsteiner*innen müssen leider am Impfzentrum in Hamburg abgewiesen werden.