Bekanntmachung 1. Nachtrag zu der Zusammenstellung Wirtschaftsplan 2020 Wasserver- und -entsorgungsbetrieb
Nach Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wird aufgrund § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.10.2020 folgender Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 festgestellt.