Bekanntmachung - 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12.06.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 10. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen erlassen:
§ 1 Änderung des § 7 – Ständige Ausschüsse
§ 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können. Dies gilt nicht für den Hauptausschuss.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt mit Wirkung vom 01.06.2023 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Pinneberg vom 29.06.2023 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Rellingen, den 07.07.2023
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
Marc Trampe