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Ergebnis der überörtlichen Prüfung

Gemäß § 7 Absatz 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, Seite 129 ff.), zuletzt geändert Gesetz vom 30.06.2016 (GVOBl. 2016, S. 552)  wird bekannt gegeben, dass das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Rellingen und der Eigenbetriebe Wasserver- und -entsorgungsbetrieb Rellingen sowie Breitband Rellingen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 in einem Bericht unter dem 17.06.2019 zusammengefasst hat.

Der Prüfungsbericht liegt in der Zeit vom 05.11. bis 12.11.2019 im Fachbereich Innerer Service, Zimmer 132, zur Einsichtnahme aus.

 

Rellingen, den 01.11.2019

 

Gemeinde Rellingen

Die Bürgermeister

Marc Trampe

Bürgermeister

 

Hinweis:
Die Gemeindevertretung nahm den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes am 26.09.2019 als Tagesordnungspunkt 10 in öffentlicher Sitzung zur Kenntnis und hat eine Stellungnahme dazu beschlossen.

 

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