Bekanntmachung
Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW)
Die Gemeinde Rellingen beabsichtigt, die
Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW) für die Freiwillige Feuerwehr Rellingen
Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 14 i. V. m. § 12 Abs. 3 UVgO im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Rellingen, den 16.01.2020
Gemeinde Rellingen
gez.
Marc Trampe
Bürgermeister