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Bekanntmachung 9. Nachtragssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen

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Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 01.10.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen erlassen:

§ 1

Einfügung des § 9a - Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

§ 9a wird wie folgt eingefügt:

§ 9a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(zu beachten: § 35a GO)

  1. Die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung können bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen  und -vertreter erschwert oder verhindert, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei sind geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. 

  2. Für die Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte gilt Absatz 1 entsprechend. 

  3. Ob ein Fall höherer Gewalt im Sinne des Absatzes 1 vorliegt, entscheidet die oder der Vorsitzende in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. 

  4. Hinsichtlich der Durchführung der Sitzungen ist § 35a GO zu berücksichtigen.

§ 2 Änderung des § 14 - Veröffentlichungen

§ 14 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden durch Bereithaltung auf der Internetseite www.rellingen.de mit dem Hinweis auf den Veröffentlichungstag veröffentlicht.

Jede Person kann sich diese Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen bereitgehalten.


§ 3 Inkrafttreten

(1)  § 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Satzung in Kraft.

(2) § 2 tritt am 02.11.2020 in Kraft.      

Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 20.10.2020 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Rellingen, den 21.10.2020

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister

gez. Trampe

Marc Trampe

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