Bekanntmachung- Änderung der Satzung der Gemeinde Rellingen über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
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Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Die Bekanntmachung finden Sie unten aufgeführt als Anlage.