Bekanntmachung der 2. Änderung der Entschädigungssatzung
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
2. Nachtragssatzung zur
Satzung der Gemeinde Rellingen
über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern
(Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.03.2017 (GVOBl. Schl.-H. 2017, S. 140) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) in der Fassung vom 19. März 2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008, S. 150) zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Oktober 2015 (GVOBl. 2015, S. 366) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 5. Dezember 2017 folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
Es wird folgender § 12 eingefügt:
„§ 12 Beauftragte/r für Menschen mit Behinderungen
Die oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, die oder der durch Beschluss der Gemeindevertretung oder aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung bestellt wird, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € monatlich.“
Der bisherige § 12 wird § 13
§ 2
Die 2. Nachtragsatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu geben.
Rellingen, den 14.12.2017
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Trampe
(Marc Trampe)