Bekanntmachung der Gemeinde Rellingen
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Itzehoe und das Amtsgericht Pinneberg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04. Juli 2023 bis 11. Juli 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Bürgerbüro Rellingen–Pinnau,
Hauptstraße 60, 25462 Rellingen
zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 13.00 Uhr; Di. 14.00 - 18.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (bis zum 18.07.2018) schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Rellingen, den 26.06.2023
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister