Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
Die Gemeindevertretung hat am 02. Dezember 2021 die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) beschlossen.
Die Satzung steht als Download bereit und tritt am 01.01.2022 in Kraft.