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Bekanntmachung - Lärmaktionsplanung

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Gemäß § 47d BImSchG stellen Gemeinden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Diese Pläne werden bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Die Überprüfung des Lärmaktionsplans aus dem Jahre 2018 hat ergeben, dass dieser zu überarbeiten ist.  Zur Festlegung von Maßnahmen im fortzuschreibenden Lärmaktionsplan wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört. Hierzu wird der Entwurf des Lärmaktionsplans

vom 19. Februar bis einschließlich 20. März 2024

im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 1. Obergeschoss im Fachbereich Planen und Bauen während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie auf der Internetseite der Gemeinde Rellingen hier öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten den Planentwurf einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift im Rathaus Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Fachbereich Planen und Bauen, abgeben.


Rellingen, den 09. Februar 2024

Gemeinde Rellingen                                                                                                                             
Der Bürgermeister
gez. Marc Trampe

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