Bekanntmachung Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Gemeinde Rellingen mit dem Abwasser-Zweckverband Südholstein
Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Gemeinde Rellingen mit dem Abwasser-Zweckverband Südholstein über die Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung.
Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Rellingen vom 10. Dezember 2020 und der Verbandsversammlung des Abwasser-Zweckverbandes vom 07. Dezember 2020, wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung nach § 33 LWG alt (§ 48 LWG neu) als Erweiterung des bisherigen örV vom 27.03.2002 beschlossen.
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung des AZV Südholstein erfolgte am 15.02.2021. Diese finden Sie hier.
Gemeinde Rellingen
gez. Marc Trampe
Bürgermeister