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Bekanntmachung Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Gemeinde Rellingen mit dem Abwasser-Zweckverband Südholstein

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Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung

Öffentlich-rechtlicher Vertrag der Gemeinde Rellingen mit dem Abwasser-Zweckverband Südholstein über die Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung.

Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Rellingen vom 10. Dezember 2020 und der Verbandsversammlung des Abwasser-Zweckverbandes vom 07. Dezember 2020, wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übertragung der gesamten hoheitlichen Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung nach § 33 LWG alt (§ 48 LWG neu) als Erweiterung des bisherigen örV vom 27.03.2002 beschlossen.

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung des AZV Südholstein erfolgte am 15.02.2021. Diese finden Sie hier.


Gemeinde Rellingen
gez. Marc Trampe

Bürgermeister                                                                                           

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