Bekanntmachung über die Festsetzung der Abgaben für das Kalenderjahr 2019
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Gemeinde Rellingen haben sich nicht geändert, so dass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2019 nicht erteilt werden.
Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BStBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie unten.