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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

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Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Rellingen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pinneberg und den Strafkammern des Landgerichts Itzehoe

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Itzehoe und das Amtsgericht Pinneberg gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis 09. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Bürgerbüro Rellingen–Pinnau,
Hauptstraße 60, 25462 Rellingen
zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. von 8.30 - 13.00 Uhr; Di. 14.00 - 18.00 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (bis zum 16.07.2018) schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Rellingen, den 28.06.2018

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister

 

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