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Bundestag beschließt Energiepreisbremsen

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Wichtige Entlastungen für Verbraucher*innen

Der Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucher*innen ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Details der Energiepreisbremsen erläutert und häufig gestellte Fragen in FAQ-Listen beantwortet. Diese finden Sie in der Anlage.

Weitere Informationen finden Sie hier.


 
 

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