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Corona-Update

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Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird aufgehoben- Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Corona-BekämpfVO enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch die Aufhebung dieser Maßnahmen seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.

Laut Landesregierung gelten ab dem 1. März 2023 bis einschließlich 7. April 2023 nur noch folgende im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelten Vorgaben:

• Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser und vergleichbare Rehabilitationseinrichtungen, voll oder teilstationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe

 • Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht in: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, vergleichbare Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste.

Am 1. März 2023 treten außerdem die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.

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