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Corona-Verordnung angepasst

  • Rathaus

Die Landesregierung hat wie angekündigt die Corona-Bekämpfungsverordnung neu gefasst.

Diese Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft:

  • Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel (geimpft und genesen). Kund*innen sowie Beschäftigte müssen jedoch weiterhin eine Maske tragen. Dieselben Regelungen gelten künftig für Ladenlokale mit Dienstleistungen ohne Körperkontakt, zum Beispiel Reisebüros, Mobilfunkgeschäfte, Änderungsschneidereien und Autovermietungen.
     
  • Laienchöre dürfen künftig ohne Maske proben und auftreten. Gleichzeitig gilt für die Mitglieder des Chors die 2G-Plus-Regel (geimpft, genesen und getestet, Ausnahmen für geboosterte Personen). Für das Publikum gilt die Maskenpflicht jedoch weiter. In Gottesdiensten muss die Maske beim Gemeindegesang ebenfalls weiterhin getragen werden. Blasmusiker dürfen künftig auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten und Prüfungen wieder musizieren.
     
  • In der Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde. Alle anderen Regelungen (2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen) bleiben bestehen.
     
  • Für Veranstaltungen gelten neue maximale Teilnehmerzahlen. So dürfen innerhalb geschlossener Räume unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Gäste teilnehmen. Unter folgenden Bedingungen sind jedoch bis zu 4.000 Gäste zulässig:
    • alle Gäste haben feste Sitzplätze, die sie höchstens kurzzeitig verlassen,
    • alle Gäste sind gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt,
    • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste ist höchstens zu 30 Prozent ausgelastet. So darf beispielsweise eine Halle mit 10.000 Sitzplätzen höchstens mit 3.350 Personen ausgelastet sein.
       
  • Für Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume gelten ähnliche Regelungen: Auch hier können grundsätzlich 500, jedoch höchstens 10.000 Gäste, teilnehmen. Zusätzliche Teilnehmer*innen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
    • alle Gäste haben feste Sitz- oder Stehplätze, die sie höchstens kurzzeitig verlassen,
    • alle Gäste sind gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt,
    • die Kapazität des Veranstaltungsraums für die zusätzlichen Gäste ist höchstens zu 50 Prozent ausgelastet.
       
    • In jedem Fall müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. In geschlossenen Räumen müssen alle Gäste eine Maske tragen, ab einer Teilnehmerzahl von 100 gilt dies auch im Freien.

Die Verordnung gilt bis einschließlich zum 2. März 2022 und kann hier eingesehen werden. 

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