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Coronavirus: Informationen der Landesregierung und der EU zum Impfen

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Neue Hotline zur telefonischen Terminbuchung! Fragen und Antworten von der EU zur Bestellung von Impfstoff

Zur Information der Bevölkerung hat die Landesregierung das Internetportal www.impfen-sh.de gestartet. Dort finden sich Informationen über die Impfzentren, die impfberechtigten Gruppen, den Impfstoff und weitere Themen.

Folgende Informationen sind aktuell hervorzuheben:

 

Schleswig-Holstein hat die mobilen Impfteams, die in Pflegeeinrichtungen impfwillige Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal impfen, noch einmal aufgestockt. So sind jetzt im Auftrag des Landes 19 mobile Impfteams, die zu ca. einem Drittel mit je zwei Ärztinnen und Ärzten doppelt besetzt sind, unterwegs zu stationären Pflegeeinrichtungen, um dort die besonders für einen schweren Krankheitsverlauf anfälligen Menschen zu impfen. Ebenfalls können Pflegerinnen und Pfleger in diesen Einrichtungen – nach Anmeldung durch die Einrichtung – geimpft werden. In den vergangenen Tagen wurde mit täglich bis zu 2.000 Impfungen in Pflegeeinrichtungen deutlich mehr Impfstoff genutzt als zu Beginn der Impfkampagne (27. Dezember 2020: 667 Impfungen in Pflegeeinrichtungen).

 

Bisher wurden in Schleswig-Holstein mehr als 31.400 Personen geimpft (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html; Stand 11. Januar 2021). Damit gehört Schleswig-Holstein im Verhältnis zur Bevölkerung zu den Ländern mit dem höchsten Anteil an Impfungen. Der Anteil der über 80-jährigen Personen liegt in den Impfzentren bei rund 87 % (Stand Ende vergangener Woche).

 

Am 12.01.2021 waren ab 8:00 Uhr die telefonische und die internet-basierte Anmeldung für einen Impftermin in den 15 Impfzentren des Landes freigeschaltet. Gegenüber der vergangenen Woche hat sich das Anmeldevolumen auf die Impftermine leicht gesteigert. Für die 3. Kalenderwoche konnten Termine für mehr als 7.700 impfwillige Personen vergeben werden (insgesamt rund 15.500 Termine). Um 08:12 Uhr waren die verfügbaren Termine ausgebucht.

 

Zum Anmeldeverfahren:

  • Wie auch in anderen Bundesländern sollen über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger zeitnah zusätzlich ein Informationsschreiben erhalten, um noch einmal das Verfahren zu erläutern.

  • Zudem ist geplant, bis Anfang Februar Impftermine zunächst über die Hotline nur an die Gruppe der über 80-Jährigen zu vergeben. Die übrigen Termine sollen dann für weitere priorisierte Gruppen zeitversetzt online buchbar bleiben. Damit soll das Verfahren entzerrt werden.

     

    Die Impftermine für die nachfolgende Woche werden am 19. Januar ab 8:00 Uhr buchbar sein. Eine Ausweitung der buchbaren Termine hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab.

     

    Seit Beginn der Impfungen gegen das Corona-Virus findet in Deutschland eine Debatte auch über die Europäische Impfstrategie statt:

  •  Wie kam es zu den EU-Verträgen?

  •  Warum hat die EU nicht mehr Impfstoffe bei allen Herstellern bestellt?

  • Warum ist es sinnvoll, Impfstoffe nicht national zu bestellen, sondern im europäischen Verbund?

Hierzu gibt die EU auf ihrer Website Informationen und Antworten

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans_de

 

Online-Anmeldung: www.impfen-sh.de

Telefon-Hotline Impftermine: 0800 455 655 0 / alternativ weiterhin über die 116 117 möglich.

Impfberechtigt in den Impfzentren sind zunächst folgende Personengruppen:

  • Personen im Alter von mindestens 80 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren - und Altenpflegeheimen
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. Notaufnahme, medizinische Betreuung von COVID19-Patienten)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen Gruppen (z. B. Onkologie, Transplantationsmedizin)

Menschen über 80 Jahre, die zu Hause betreut werden und die Impfzentren nicht aufsuchen können, werden zu einem späteren Zeitpunkt geimpft. Bedingt durch die speziellen Lager- und Transportanforderungen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes ist eine Impfung beim Hausarzt oder in der eigenen Häuslichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Der eigentliche Impfvorgang wird nur ca. 5 Minuten in Anspruch nehmen. Inklusive einer ärztlichen Unterweisung und einer Nachbeobachtungszeit wird der ganze Vorgang etwa 45 Minuten dauern.

Nach drei Wochen ist eine zweite Impfung notwendig. Nur nach zwei Impfungen kann auch tatsächlich ein 95-prozentiger Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung bestehen. Eine sichere Immunität bei den Geimpften ist nach Angaben der Bundesregierung erst nach sieben Wochen nachgewiesen (also vier Wochen nach der zweiten Impfung).

Die Impfzentren sind nicht an den Wohnort gebunden. Man kann sich also auch in einem Impfzentrum impfen lassen, das nicht im Kreis des Wohnortes liegt. Allerdings kann man sich grundsätzlich nur in dem Bundesland impfen lassen, in dem man mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

Weitere Informationen zur Impfung sind im Internet zu finden auf folgender Plattform der EU, der Bundesregierung und des Kreises Pinneberg:

https://www.zusammengegencorona.de/impfen  

https://www.kreis-pinneberg.de/Im+Blickpunkt/Coronavirus+Schutzimpfung.html

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans_de

 

 

 

 

 

 

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