Der Herbst ist da!
![](/fileadmin/_processed_/2/b/csm_Herbst_Strassenreinigung_5666c0b2ec.jpg)
Alles Informationen die für Eigentümer*innen und Anlieger*innen jetzt wichtig sind:
Wenn Sie in Rellingen ein Grundstück besitzen, sind Sie gemäß der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, anliegende Straßenteile zu reinigen.
Neben den allgemeinen Verunreinigungen im Jahr sind Eigentümer*innen unter anderem im Herbst verpflichtet das Laub von Gehwegen, Rinnsteinen und Straßen zu entsorgen. Hierbei darf das anfallende Laub und Abfälle nicht auf die Straße gefegt werden.
Die Pflichten entnehmen Sie bitte der Satzung über die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde Rellingen.
Auch in diesem Jahr werden wieder zu folgenden Zeiten nur für Rellinger Einwohner*innen Containerstandorte für Gartenabfälle vorgehalten:
Freitag, 10. November 2023, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Samstag, 11. November 2023, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Containerstandorte:
- Pütjenweg
- Dorfstraße
- Hempbergstraße / Sackgasse (Parkplatz an der Sporthalle)
- Amselstraße
- Schwanenstraße / Sackgasse
- Lindenweg / Sackgasse
- Ahornstraße
Freitag, 17. November 2023, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Samstag, 18. November 2023, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Containerstandorte:
- Siedlerstraße
- Oberer Ehmschen (Parkplatz beim DRK-Heim)
- Theodor-Storm-Straße / Hebbelstraße
- Ellerbeker Weg / Gösselstieg
- Tangstedter Straße (Autobahnunterführung)
- Lohacker/Kreuzacker
Hinweise:
- Es ist ausschließlich die Entsorgung von privaten Gartenabfällen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Rellingen in haushaltsüblichen Mengen möglich. Es erfolgen stichprobenartige Personalausweiskontrollen der mit Pkw anliefernden Personen
- Gartenabfälle die Buschwerk, Laub und Äste übersteigen wie z. B. Baumstümpfe, Starkästen usw. sind nicht gestattet.
- Die Gartenabfälle müssen schredderbar sein.
- Die Entsorgung von Fremdmaterial ist verboten! Hierzu zählen unter anderem: behandelte Holzarten, Bretter und Pfähle, Zaunteile, Metall- und Plastikteile aller Art sowie Verpackungsmaterialien, wie z. B. Müllsäcke, Bänder, Netze.
- Überfüllung und Ablagerung neben dem Container sind ein Verstoß gegen das Abfallgesetz, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Container werden laufend ausgetauscht. Überfüllte Container behindern den zügigen Austausch an allen Standorten!
- Die Gartenabfälle sind raumsparend einzufüllen.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist im Interesse eines reibungslosen Ablaufs unbedingt Folge zu leisten
- Die Gartenabfälle sind raumsparend einzufüllen.