Sprungziele

Die Baumschutzsatzung in der Gemeinde Rellingen wurde aktualisiert

  • Rathaus

Neue Förderrichtlinie für geschützte Bäume unterstützt Eigentümer. Aufnahme von 73 neuen Bäumen ins Kataster.

Die Gemeindevertretung hat in der letzten Sitzung am 25. März die Neufassung der Baumschutzsatzung mit einem aktualisierten Baumschutzkataster für die Gemeinde Rellingen beschlossen. 

Bereits seit 1994 gibt es in der Gemeinde eine Baumschutzsatzung, die besonders schützenswerte Bäume in der Gemeinde schützt. Eine letzte Anpassung für Rellinger Bäume erfolgte vor 15 Jahren. Alle Eigentümer wurden über die Neueintragung informiert.

Bevor die Neufassung der Baumschutzsatzung und das Kataster am 13. April 2021 in Kraft getreten sind, hatten im Vorfeld ein Gremium aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern aus der Politik nach einer Gemeindeschau noch 73 weitere schützenswerte Bäume in das Baumschutzkataster mit aufgenommen.

Eine neue aufgestellte Förderrichtlinie wurde als Ergänzung zu der alten Baumschutzsatzung gefasst. Die Gemeinde Rellingen unterstützt die Eigentümer der Bäume, die in das Baumschutzkataster eingetragen sind,  bei Pflegemaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Gemeinde kann bis zu 1/3 der nachgewiesenen Kosten der förderungswürdigen Pflegemaßnahmen begleichen. Pro Grundstück ist die Förderung auf maximal 2.500 Euro pro Jahr begrenzt.

Auch zukünftig sollen Entscheidungen über den Schutz einzelner Bäume nach der Baumschutzsatzung im Ausschuss für Bauwesen und Umwelt getroffen werden. Neben der Baumschutzsatzung können Bäume auch weiterhin durch Bebauungspläne (B-Plan) und durch die Kreisverordnung geschützt sein.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.