Die Landesregierung erlässt neue Corona-Bekämpfungsverordnung
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Die Änderungen treten am 28.12.2021 in Kraft und gelten bis zum 18.01.2022.
Folgende Verschärfungen der Regelungen werden vorgenommen:
▶️ Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Treffen im privaten Raum sind nur noch mit maximal zehn Personen möglich, außer alle Personen gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, unabhängig ob sie geimpft oder genesen sind.
▶️ Es wird eine neue Ermächtigungsgrundlage für die Gesundheitsämter geschaffen, zu Silvester und Neujahr an bestimmten Straßen und Plätzen mit verstärktem Personenaufkommen bestimmte Schutzmaßnahmen anzuordnen.
▶️ Veranstaltungen (Innen- und Außenbereich) mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Zuschauern sind generell unzulässig.
▶️ Bei Tanzveranstaltungen innerhalb geschlossener Räume wird die Teilnehmerzahl auf die Hälfte der räumlichen Kapazität begrenzt. Außerdem gelten in diesen Fällen dort "2G-Plus" sowie Maskenpflicht.
▶️ In Gaststätten dürfen Bewirtung und Verzehr innerhalb geschlossener Räume nur an festen Sitz- oder Stehplätzen an Tischen erfolgen.
▶️ In Diskotheken und ähnliche Einrichtungen gilt die 2Gplus- Regelung und es darf nur die Hälfte der Kapazität ausgelastet werden. (Teilnehmerzahl auf 1000 Personen begrenzt). Es gilt wieder die Maskenpflicht. Getränke oder Speisen dürfen nur an ihrem festen Steh- oder Sitzplatz verzehrt werden.
Die Verordnung finden Sie hier.