Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen am 29. Mai 2016
Nach Prüfung der gemäß § 83 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vorgelegten Unterlagen hat der Landrat des Kreises Pinneberg die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Rellingen am 19. Juli 2016 für gültig erklärt. Das von der Gemeindewahlleiterin am 03. Juni 2016 bekannt gegebene endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters wird damit bestätigt (§ 83 Absatz 2 Satz 2 GKWO). Rellingen, den 22. Juli 2016 Gemeinde Rellingen Die Gemeindewahlleiterin gez. Radtke