Erweiterte "Ruhezeit" zu Ostern findet nicht statt
"Osterlockdown" abgesagt
Die Bundesregierung hat am 24. März beschlossen, dass die am 22. März verabredete „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ mit einer feiertagsähnlichen Behandlung des 1. April und 3. April nicht stattfindet. Diese habe sich als nicht umsetzbar erwiesen. Es ist damit davon auszugehen, dass der 1. April und der 3. April unter normalen, regulären Bedingungen (im Rahmen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung) stattfinden.