Geflügelpest – Aufstallungsgebot in Rellingen aufgehoben
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Neue Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel mit Einschränkung auf Risiko-Gebietskulisse entlang der Elbe und Pinnau (bis Uetersen) ab 22.04.2021
Der Kreis Pinneberg hat am 21.04.2021 eine neue Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung mit einem nur noch auf einen Zonenstreifen von 3 km entlang der Elbe und 500 m entlang der Pinnau (von Uetersen bis zur Elbmündung) gebietsmäßig eingeschränkten Aufstallungsgebot für Geflügel veröffentlicht.
Das im Kreis Pinneberg geltende Verbot für Geflügelmärkte, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art bleibt weiterhin bestehen.
Die neue Allgemeinverfügung ist im Anhang zu finden.