Sprungziele

Geflügelpest - einheitliche Anordnungen für Geflügelhalter in Schleswig-Holstein

  • Pressemitteilungen
  • Rathaus
Logo der Gemeinde Rellingen

Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 11.11.2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen.

Die Allgemeinverfügung ist hier angehängt und tritt am 12.11.2020 in Kraft.

Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhaltungen geschaffen. Sie ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verbindlich. vorgeschrieben werden darin u. a. Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, Schutzkleidung, bestimmte Reinigungspflichten und weitere Hygienemaßnahmen.  

Weitere Informationen  für private und kleingewerbliche Geflügelhalter stellt das Umweltministerium hier zur Verfügung:

 

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/allgemeine_verhaltensregeln_kleinbetriebe.html

 

 

 

 

 

 

 

 

-

 

 

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.