Geflügelpest - einheitliche Anordnungen für Geflügelhalter in Schleswig-Holstein
Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 11.11.2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen erlassen.
Die Allgemeinverfügung ist hier angehängt und tritt am 12.11.2020 in Kraft.
Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhaltungen geschaffen. Sie ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verbindlich. vorgeschrieben werden darin u. a. Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, Schutzkleidung, bestimmte Reinigungspflichten und weitere Hygienemaßnahmen.
Weitere Informationen für private und kleingewerbliche Geflügelhalter stellt das Umweltministerium hier zur Verfügung:
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