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Geflügelpest erreicht bundesweit den zweiten Höhepunkt des Geschehens

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Ministerium bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter um Mitteilung von Zukäufen aus mobilem Geflügelhandel

Mit der angefügten Pressemitteilung bittet die Landesregierung alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die seit dem 12.03.2021 Junghennen über einen mobilen Handel aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, sich bei den jeweiligen Veterinärämtern der Kreise und kreisfreien Städte zu melden. Den Kreis Pinneberg erreichen Sie unter 04121/4502-0.

Die Allgemeinverfügung der Landesregierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sowie die vom Kreis Pinneberg angeordnete Stallpflicht aus dem November 2020 gelten aufgrund der derzeitigen Situation weiterhin!

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