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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

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Kreis Pinneberg erlässt Allgemeinverfügungen - Kreisweites Aufstallungsgebot

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein wieder aus und hat nun auch den Kreis Pinneberg erreicht.

Auch die Rellinger Hobbygeflügelhalter*innen und Landwirte mit Geflügelhaltung sind davon betroffen.

Nachdem am vergangenen Freitag (05.11.2021) in einem Betrieb im Kreis Pinneberg rund 500 Mastgänse und weiteres Federvieh von der Geflügelpest betroffen waren, hat der Kreis Pinneberg - wie alle anderen Kreise auch -eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Mit Wirkung ab dem 07.11.2021 erlässt das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen einschließlich der Stallpflicht sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest. Darüber hinaus wurde am 10.11.2021 eine  Allgemeinverfügung über das Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet angeordnet.

Ein Bürgertelefon des Kreises steht ab Montag, 08.11.2021 immer montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr für Fragen zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121-4502 2100.

Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz des Kreises Pinneberg – Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.

Alle im Kreis Pinneberg werden gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten.

Die Kolleg*innen des Ordnungsamtes stehen Ihnen für Rückfragen ebenfalls gern telefonisch unter den Telefonnummern 04101/564-140, -141 und -142 zur Verfügung.

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