Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Aufstallgebot im ganzen Land - auch in Rellingen
Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Als Konsequenz daraus soll die landesweite Aufstallung sämtlichen Freilandgeflügels eine Weiterverbreitung auf weitere Nutztierbestände verhindern.
Auch die Rellinger HobbygeflügelhalterInnen und Landwirte mit Geflügelhaltung sind davon betroffen.
Der Kreis Pinneberg hat - wie alle anderen Kreise -eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die dieser Pressemittelung beigefügt ist Darin finden Sie einen link zu weiteren Hinweisen für die sichere Geflügelhaltung.
Des weiteren ist hier die Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein beigefügt.
Sofern Sie Nutz-oder Ziergeflügel halten, wenn auch nur für den Eigenbedarf oder als Hobby, müssen Sie diese Haltung - sofern noch nicht geschehen - umgehend beim Kreis Pinneberg anmelden. Hierfür und für alle anderen Fragen zur Geflügelpest nutzen Sie bitte ab dem 11.11., 13.00 Uhr, das Bürgertelefon des Kreises Pinneberg: 04121-4502 2100.
Die Kolleg*innen des Ordnungsamtes stehen Ihnen für Rückfragen ebenfalls gern zur Verfügung und werden in den nächsten Tagen auch die eine oder andere Geflügelhaltung in Rellingen aufsuchen.
Funde toter Wildvögel in Rellingen teilen Sie ebenfalls gern dem Ordnungsamt der Gemeinde Rellingen mit. Bitte halten Sie Ihre Hunde und Katzen von verendeten Vögeln fern und berühren Sie selbst diese auch nicht ungeschützt.
Das Ordnungsamt erreichen Sie unter den Telefonnummern 04101/564-140, -141 und -142