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Gemeindewahl 2023- Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

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Bekanntmachung der Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in Rellingen am 14. Mai 2023

Aufgrund des § 22 der Landesverordnung über Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl auf.

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2022 das Wahlgebiet der Gemeinde Rellingen in 12 Wahlkreise eingeteilt. Die genauen Abgrenzungen der einzelnen Wahlkreise sind der Bekanntmachung auf der Internetseite sind hier zu entnehmen.

In den 12 Wahlkreisen sind je eine unmittelbare Bewerberin / ein unmittelbarer Bewerber zu wählen. Außerdem werden 11 Listenvertreter/innen gewählt.

Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und einzelnen Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Politische Parteien und Wählergruppen können innerhalb des Wahlgebiets nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge abgeben, wie unmi

    Wählbar sind nach § 6 GKWG grundsätzlich neben Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

    - das 18. Lebensjahr vollendet haben,

    - im Wahlgebiet wahlberechtigt sind (Wahlgebiet für die Gemeindewahl ist das Gemeindegebiet der Gemeinde Rellingen) und

    - seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

    Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein -GKWG- und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.

    Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens zum Montag, dem 20. März 2023, 18.00 Uhr, - Ausschlussfrist – (55. Tag vor der Wahl) schriftlich bei mir eingegangen sein.

    Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

    Vordrucke, die den Formvorschriften entsprechen, können im Gemeindewahlbüro, Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, angefordert werden.
     

    Rellingen, 05. Oktober 2022

    Gemeinde Rellingen
    Der Bürgermeister
    als Gemeindewahlleiter
    gez. Trampe

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