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Geschäfte in Rellingen wieder geöffnet

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Beschränkung von Kundenzahlen und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Je zehn Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde zugelassen.

Seit Montag dürfen auch in Schleswig-Holstein wieder alle Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Das geht aus der neuen Landesverordnung für Schleswig-Holstein hervor. Für Rellingen bedeutet dies, dass alle Handelsgeschäfte wieder für den Kundenverkehr erreichbar sind. Allerdings gilt es weiter, die Hygiene- und die Abstandsregeln einzuhalten. Auch gilt eine Beschränkung von Kundenzahlen. Je zehn Quadratmeter Ladenfläche ist nur ein Kunde zugelassen. Bei Ladengeschäften mit einer Fläche von mehr als 200 Quadratmetern muss mindestens eine Kontrollkraft eingesetzt werden.

Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Der Außerhausverkauf wird durch den Wegfall der Vorbestellungspflicht jedoch erleichtert. Allerdings müssen Wartezeiten vermieden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Von Freitag an wird auch der Imbiss-Wagen auf den Wochenmarkt zurückkehren und einen Außerhausverkauf anbieten. Wichtig: Der Verzehr von Speisen ist im Umkreis von 100 Metern um die jeweilige Verkaufsstelle nicht gestattet.

Die Notbetreuungen in den Kindertagesstätten werden weiterhin angeboten und in den Schulen bis zur 6. Klasse ausgeweitet. Von sofort an können auch Alleinerziehende, und Familien, bei denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, die Notbetreuungen in Anspruch nehmen. Bestandteile der kritischen Infrastruktur werden in Paragraph 10 der seit Montag gültigen Landesverordnung genannt.

Die Gültigkeit der Landesverordnung ist bis zum 3. Mai befristet.

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