Heizkostenerstattung
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Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger gestartet
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen.
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab sofort Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle entlasten.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt allen Verbraucher*innen, in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Zur Überprüfung der genauen Antragsberechtigung steht ein Online-Rechner zur Verfügung.
Das Antragsverfahren wird online über die Antragsplattform abgewickelt.
Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Es werden ausschließlich beheizte Wohnflächen bezuschusst. Die Summe der potenziellen Hilfen muss mindestens 100 Euro pro Wohneinheit betragen. Die Hilfe ist auf 2.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.