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Kontaktsperre auch im Kreis Pinneberg in Kraft

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Erweiterte Regelungen gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus.

Der Kreis Pinneberg hat am 23. März seine Allgemeinverfügung angepasst, die zusammen mit der neu von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung erweiterte Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus enthält.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sind jetzt komplett untersagt (vorher bis max. 5 Personen zulässig). Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen. Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

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