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Kreis Pinneberg passt Allgemeinverfügungen an

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In Schleswig-Holstein gelten ab dem 08. März 2021 neue Corona-Regeln. Der Kreis Pinneberg hat seine Allgemeinverfügungen daran angepasst.

Bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Elmshorn, Tornesch, Uetersen, Wedel, Halstenbek und Pinneberg. Für Pinneberg gibt es eine Konkretisierung im Bereich des Bahnhofs: Im Bereich des Bahnhofs, einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen sowie des Bahnhofsumfeldes bis einschließlich des Busbahnhofs südwestlich der Rockvillestraße von Hausnr. 2 bis zur Bahnhofstraße. Umfasst sind auch die Fahrbahn und der Gehweg auf Höhe des Busbahnhofes, der Bahnhofsvorplatz inklusive des Parkplatzes sowie die südliche Unterführung.

Ebenfalls bis zum 28. März verlängert sind die Regelungen für die Einreise nach Helgoland. Hier gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen und Testpflichten.

Bis zum 14. März gelten im Kreis Pinneberg weiterhin Einschränkungen für Schulen und Kitas:

Schule:

- für die Jahrgangsstufen 1 – 6

- Wechselunterrichts und Notbetreuungsangebot

- Präsenzunterrichtsangebote unter strengen Hygienevorgaben für Abschlussklassen

- Distanzlernen für alle anderen Jahrgangsstufen

KiTa:

- Eingeschränkter Regelbetrieb

Grundlage sind der Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren über verschärfende lageabhängige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein vom 5. März für den Bereich Schule und KiTa  und die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in stationären Einrichtungen der Pflege wird nicht verlängert; es gilt § 15 der Bekämpfungsverordnung.

Sie finden eine Übersicht aller geltenden Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg hier.

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