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Kreis Pinneberg verlängert die Allgemeinverfügung

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Inzidenzwert ist leicht unter 200 gesunken

Der Kreis Pinneberg hat die Allgemeinverfügung aufgrund des Überschreitens der 7-Tage-Inzidenz von 200 bis zum 07. Februar 2021 verlängert. Der Inzidenzwert für den Kreis Pinneberg liegt zwar nun schon einige Tage unterhalb der Grenze von 200. Jetzt allerdings schon wieder Maßnahmen zurückzunehmen und die Beschränkungen wieder zu lockern, lässt die Rechtslage allerdings nicht zu. Maßgeblich hierfür ist der Erlass der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Inhaltlich ändert sich kaum etwas. Die täglichen Tests in den Pflegeeinrichtungen werden jetzt verpflichtend für alle Heime. Zuvor handelt es sich hier um eine Soll-Vorschrift.


Diese Regeln gelten zusätzlich zu den gelten Landesregelungen:

Mund-Nasen-Bedeckung nach der Allgemeinverfügung vom 24.01. und der Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

  • In Innenstadt- und Bahnhofsbereichen von Elmshorn, Pinneberg, Uetersen, Wedel, Tornesch und Halstenbek in vor Ort gekennzeichneten Bereichen und zu festgelegten Zeiten
  • für Erwachsene auf Spielplätzen

  • für Erwachsene in Angeboten der Kindertagesbetreuung

 Betretungsverbote:

  • Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs

  • Naherholungsgebiete Himmelmoor, Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze für alle Freizeitnutzungen wie z. B. Spazierengehen, Wandern, Walken, Gassigehen, Reiten, Radfahren u.ä. Die Bereiche sind vor Ort gekennzeichnet und in den angefügten Kartenauszügen markiert.

 Einzelhandel:

  • Betreten der Verkaufsstellen nur mit einer Person je Haushalt; ausgenommen: notwendige Assistenzen und betreuungspflichtige Kinder.

 Gastronomie und Abholverkäufe:

  • Möglichst mit Terminvereinbarung

  • Maximal eine Person zur Zeit im Geschäft/ in der Gaststätte

 Bestattungen und Trauerfeiern:

  • Maximal 15 Teilnehmer*innen

 Absonderung und Isolation:

  • Positiv getestete Personen müssen sich sofort nach Kenntnis in Quarantäne begeben.

  • Kontaktpersonen positiv getesteter Personen müssen sich nach engem Kontakt unmittelbar nach Kenntnis ebenfalls selbst in Quarantäne begeben. In beiden Fällen sind vollständige Kontaktlisten anzufertigen und Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufzunehmen.

 Pflegeeinrichtungen:

  • Eine registrierte Besuchsperson je Bewohner

  • Strikte Zutrittsregeln für notwendige Zutritte

  • Tägliche Testungen für Personen, die die Pflegeeinrichtungen betreten

Weitere Informationen sind auf der Homepage vom Kreis Pinneberg hier zu finden.

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