Kreisjägerschaft Pinneberg gibt Hinweise für Hundehalter*innen
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Immer wieder zeigen sich Hundehalter*innen verunsichert, wie sie sich mit ihren Tieren in Natur uns Landschaft bewegen dürfen. Die Kreisjägerschaft Pinneberg gibt deshalb einige Tipps, um Stress für Mensch, Hund und Wildtiere zu vermeiden.
Frei dürfen sich Hunde auf speziellen Hundeauslaufplätzen und auf eingezäunten Privatgrundstücken bewegen. Die freie Landschaft hingegen darf nur auf Wegen und Wegrändern betreten werden. Eine generelle Leinenpflicht gibt es hier und auf ausgewiesenen Hundestränden nicht, allerdings sind die allgemeinen Pflichten des Gefahrhundegesetzes zu beachten. Ferner ist darauf zu achten, dass der Hund Wild nicht verfolgt oder ihm nachstellt.
Angeleint werden müssen Hunde zum Beispiel in Wäldern, am Deich und Naturschutzgebieten sowie in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen. Und nichts verloren haben Hunde auf Feldern und auf Wiesen, selbst wenn die Flächen abgeerntet sind. Dies ist wichtig zum Schutz der dort lebenden Tiere. Hunde sind aus Sicht der meisten Wildtiere und bodenbrütenden Vögel eine große Gefahr und bedeuten daher für die Tiere Stress. Auch wenn man keine Tiere sieht, bedeutet das nicht, dass hier keine Tiere sind. Trotz der guten Tarnung sind zum Beispiel trächtige Rehe, Kitze, kleine Feldhasen und Feldlerchen frei laufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten eine leichte Beute. Daher bittet die Kreisjägerschaft insbesondere in der Brut- und Setzzeit der Wildtiere bis 15. Juni um besondere Rücksichtnahme.