Landesregierung aktualisiert Corona-Regeln
Die angepasste Verordnung ist vom 20. Februar 2021 bis zum 28. Februar 2021 gültig
Die Landesregierung hat erste Anpassungen vorgenommen, um das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein schrittweise wieder zu öffnen.
Unter Anderem sind erste Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen beschlossen worden. Es bleibt weiterhin bei der Regelung, dass jeder Haushalt sich maximal mit einer weiteren Person treffen darf. Künftig sind jedoch Kinder unter 14 Jahren von dieser Regelung ausgenommen.
Darüber hinaus gelten neue Regelungen für außerschulische Bildungseinrichtungen sowie Therapien:
▪️Prüfungsvorbereitende Integrationskurse und damit verbundene Sprach-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse sind künftig wieder zulässig.
▪️Praktischer Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen ist wieder möglich.
▪️Auch ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Gruppentherapien dürfen wieder stattfinden.
Die angepasste Verordnung ist vom 20. Februar 2021 bis zum 28. Februar 2021 gültig. Ab dem 1. März soll es weitere Anpassungen geben, etwa die Öffnungen für Friseure. Grundbedingung dafür ist allerdings eine positive Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Die Verordnung finden Sie hier