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Landesregierung erlässt neue Corona-Verordnung

  • Rathaus

Die Landesregierung hat die neue Corona-Landesverordnung erlassen, die ab dem 12. Januar 2022 in Kraft tritt.

Die Verordnung enthält folgende Neuerungen:

  • Senkung der Grenze bei Veranstaltungen in Innenräumen mit festen Sitzplätzen und von 1.000 auf 500 Besucher (z.B. Theater/ Kino)
     
  • 2G-Plus und Sperrstunde in Restaurants (23 bis 5 Uhr)
     
  • Senkung der Grenze bei Veranstaltungen in Innenräumen mit festen Sitzplätzen und von 1.000 auf 500 Besucher (z.B. Theater/ Kino)
     
  • 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen, die ohne Maske entgegengenommen werden (z.B. Kosmetik)
     
  • Maskenpflicht für Mitarbeitende im Einzelhandel und in Dienstleistungsbetrieben mit Ladenlokalen
     
  • 2G-Plus beim Sport in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren (auch: Saunen, Dampfbäder, Whirlpools etc.)
     
  • Diskotheken werden geschlossen und Tanzveranstaltungen sind untersagt
     
  • Private Feste und Feierlichkeiten in Gaststätten nur mit maximal zehn Teilnehmern (Ausnahmen: unter 14-Jährige)
     
  • Mitglieder von Chören müssen in Innenräumen Mund-Nasen-Bedeckungen auch beim Singen tragen. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nicht zulässig
     
  • Eine Auffrischungsimpfung ist für die Ausnahme vom Testerfordernis im Fall einer 2G Plus-Regel nunmehr ab sofort gültig. Die bisherige Wartefrist von 14 Tagen nach der Auffrischungsimpfung entfällt. Betroffen davon sind die 2G Plus-Regelungen bei Gaststätten, beim Sport und bei Beherbergungsbetrieben sowie die zusätzliche Testpflicht in der Kinderbetreuung und bei Dienstleistungen mit Körperkontakt ohne Maske.
     
  • Kinder bis zur Einschulung sowie Minderjährige, die regelmäßig im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts in der Schule getestet werden sind von der 2G-Plus-Regel ausgenommen.
     
  • Die Ausnahmen von der Testpflicht gelten nicht für den Besuch in Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Pflege oder Eingliederungshilfe.

Die vollständige Verordnung kann hier eingesehen werden.

Der KREIS PINNEBERG informiert zusätzlich hier.

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