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Landesregierung verlängert die Corona-Verordnung

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Nach der Konferenz von Bund und Ländern verlängert die Landesregierung die bisherigen Corona-Regelungen. Kitas und Schulen beginnen am 01. März 2021 mit ersten Öffnungen.

Nach der Konferenz von Bund und Ländern verlängert die Landesregierung die bisherigen Corona-Regelungen bis zum 21. Februar 2021. Darauf hatten sich die Koalitionsspitzen im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsident*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin geeinigt.

Damit gelten die bisherigen Regelungen, etwa zu Kontaktbeschränkungen, Besuchen in Pflegeeinrichtungen sowie Kita Kita-Schließungen auch weiterhin. Zugleich wird die Corona-Quarantäneverordnung bis zum 7. März verlängert.

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.

Ebenso teilt der Kreis Pinneberg per Pressemitteilung mit, dass Schulen und Kitas im Kreisgebiet ab dem 1. März langsam wieder in eine schrittweise Öffnung gehen.

Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den verantwortlichen Ministerien beim Land Schleswig Holstein und den Verantwortlichen des Gesundheitsamtes und des Schulamtes und Krisenstab beim Kreis. Bis dahin werden die bestehenden Angebote der Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1-6 und die Kinder in den Kitas fortgeführt werden.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 wird ab dem 1. März für zwei Wochen ein eingeschränkter Regelbetrieb mit Wechselunterricht stattfinden. In dieser Zeit wird dann sorgfältig beobachtet werden, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und wie dieses im Zusammenhang mit der vorsichtigen Öffnung der Schulen steht. Bis dahin wird der Unterricht in Form des Distanzlernens weiter fortgeführt.

Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Notbetreuung angeboten.

Die Kitas gehen ab dem 1. März für zunächst zwei Wochen in einen eingeschränkten Regelbetrieb. Frühestens ab 15. März soll dort ein Corona-Regelbetrieb wieder aufgenommen werden.

Weitere Erleichterungen sind für den 1. März vorgesehen, beispielsweise die Öffnung von Sportstätten, Wildparks und Friseurbetrieb.

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