Sprungziele

Neue Corona-Landesverordnung tritt am 3. April in Kraft

  • Pressemitteilungen
Logo der Gemeinde Rellingen

Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeld geahndet werden.

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben am 1. April folgenden Beschluss gefasst:

„Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu. Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder: Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.“

Das Land Schleswig-Holstein hat die Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung vom 3. April neu gefasst.

Für Rellingen sind dabei vor allem zwei Punkte relevant:

  • Eine Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder Pflegebedürftigen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist zulässig, sofern insgesamt nicht mehr als sechs Personen im Haushalt sind.
  • Verstöße gegen die Landesverordnung können ab sofort auch mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die neugefasste Verordnung tritt am 19. April außer Kraft. 

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.