Neues Abwasserrecht für Entsorgungsgebiet Rellingen
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Die Gemeinde Rellingen hat neue Satzungen für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung neu verfasst. Nach Vorarbeit der Verwaltung und externer Berater haben die Gemeindevertreter das Satzungswerk beraten und während der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2020 beschlossen. Die Satzungen treten ab 1. Juli 2020 in Kraft und ersetzen die bisherigen Satzungen für den Bereich Abwasser.
Satzungen sind die rechtliche Grundlage für das Handeln der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Es handelt sich um folgende Satzungen:
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rellingen („technische Satzung“)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung
(Grundlage für investive Abgaben)Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
(Grundlage für laufende Einnahmen im Bereich Schmutzwasser)Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung(Niederschlagswasserbeseitigung) (Grundlage für laufende Einnahmen und investive Abgaben im Bereich Niederschlagswasser)
Satzung über Kostenerstattungen im Bereich der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rellingen (Kostenerstattungssatzung Abwasser) als Grundlage für Erhebung von Erstattungen für besondere Leistungen des gemeindlichen Abwasserbetriebes.
Die Satzungen beinhalten folgende wesentliche Änderungen:
Die bisher mit Hilfe anderer Maßstäbe ermittelten Gebühren für Grundstücke ohne Anschluss an die zentrale Wasserversorgung werden - wie heute allgemein üblich - nach dem Frischwassergebrauch abgerechnet.
Praktische Neuerungen sollen bei der Verwaltung der Nebenzähler für die Absetzung des in Gärten genutzten Wassers (u.ä.) eingeführt werden. Für unsere Kunden wird es genaue Anleitungen und Vorgaben in schriftlicher Form geben. Das Verfahren und die technische Umsetzung sollen vereinheitlicht werden.
Einführung von Verwaltungsgebühren für Entwässerungsgenehmigungen und besondere technische Leistungen des Wasserwerkspersonals für die Sparte Schmutzwasser. Dies entspricht der Regelung in der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung.
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nicht mehr nach von den Eigentümern ausgefüllten Fragebogen, sondern direkt aufgrund im Rathaus vorhandener Luftaufnahmen und Bauakten. Anschließend erhalten die Eigentümer die Möglichkeit zur Stellungnahme. Insgesamt wird dieses Verfahren die Qualität der Daten verbessern und die Bearbeitung erleichtern.
Die Eigenschaften des Einzugsgebiets in Bezug auf Versickerung, Rückhaltung und Verdunstung (Abflussbeiwerte) werden in der Satzung abschließend geregelt.
Die Kostenerstattungssatzung wird neu eingeführt.
Die Satzungen sind im Bereich Bürgerservice/Satzungen A-Z auf der Homepage der Gemeinde Rellingen zu finden.
Die neuen Satzungen sehen keine Änderungen von Gebühren oder Beiträgen vor.