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Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

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Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Neufassung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 28. Mai 2022.

Die Neufassung enthält gegenüber der bisher geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung folgende weitere Lockerungen:

• In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.

• In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:

-  Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen

-  Für externe Personen (also insbesondere Besucher) gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

• Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen, nicht mehr in Außenbereichen der Verkehrsmittel.

 

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