Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee"
Für das Gebiet: südöstlich der „Tangstedter Chaussee" (K 6) in Höhe Tangstedter Chaussee 79 - 107 (unger. Nr.) einschließlich Flächen für die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes, nordöstlich der Grundstücksflächen Tangstedter Chaussee 72/74 und landwirtschaftlicher Flächen, nordwestlich „Winzeldorfer Weg" in Höhe Ellerbeker Weg 121 – 155 (unger. Nr.), südwestlich landwirtschaftlicher Flächen unter Einbeziehung des Weges „Hassieck“ einschließlich Flächen für die Anbindung an den Ellerbeker Weg nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umwelt in der Sitzung am 22. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 "Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee" für das Gebiet: südöstlich der „Tangstedter Chaussee" (K 6) in Höhe Tangstedter Chaussee 79 - 107 (unger. Nr.) einschließlich Flächen für die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes, nordöstlich der Grundstücksflächen Tangstedter Chaussee 72/74 und landwirtschaftlicher Flächen, nordwestlich „Winzeldorfer Weg" in Höhe Ellerbeker Weg 121 – 155 (unger. Nr.), südwestlich landwirtschaftlicher Flächen unter Einbeziehung des Weges „Hassieck“ einschließlich Flächen für die Anbindung an den Ellerbeker Weg und die Begründung liegen vom 06. Juli bis 07. August 2023 im Rathaus der Gemeinde Rellingen, Hauptstraße 60 in 25462 Rellingen, 1. Obergeschoss (Flur des Fachbereichs Planen und Bauen), während der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag zudem von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per Mail an t.rasmussen@rellingen.de gesendet werden.
Die Planunterlagen finden Sie hier.