Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt
Der Kreis Pinneberg hat seine Allgemeinverfügung aktualisiert.
Am 20. März hat der Kreis Pinneberg seine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aktualisiert.
Demnach sind alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg untersagt.
Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.